Regelung Cookiebanner

Cookie-Banner: Neue gesetzliche Regelungen

Für Cookie-Banner hat der Bundesgerichtshof am 28.05.2020 eine Entscheidung getroffen. Sie besagt folgendes:

  • Cookie-Banner wie man sie kennt, sind so nicht mehr erlaubt
  • Ab sofort sind echte Cookie-Einwilligungen und Consent-Tools verpflichtend

Der Einsatz von Werbe-Cookies, Plugins und Tracking-Tools auf Ihrer eigenen Website erfordert demnach eine Einwilligung der Besucher.
Der BGH hat diese Entscheidung in seinem Planet49-Urteil festgehalten.

Wie muss diese Cookie-Einwilligung aussehen?

Der Europäische Gerichtshof hat diese Frage bereits im vergangenen Jahr beantwortet.
Als Webseitenbetreiber dürfen Sie demnach keine vorangekreuzten Checkboxen verwenden. Stattdessen müssen Sie Ihre Nutzer umfassend über die Datenverarbeitung und die Lebensdauer der gesetzten Cookies informieren.

Welche Einstellungen sind DSGVO-widrig?

Die weit verbreiteten Cookie-Banner, die lediglich wie Opt-Out-Banner aufgebaut sind, sind DSGVO-widrig und damit verboten. Das Bedeutet, dass es nicht mehr erlaubt ist, wenn Sie Ihre Webseitenbesucher lediglich über ein Widerspruchsrecht gegen den Einsatz der Cookies informieren.
Bei einem Verstoß gegen diese Vorgaben folgen hohe Bußgelder und Abmahnungen.

Wann müssen Cookie-Banner geändert werden?

Wenn Sie Fremd-Cookies, Analysetools und Dritt-Plugins auf Ihrer Website einsetzen, dann müssen Sie Ihren bestehenden Cookie-Banner prüfen und gegebenenfalls Änderungen zur Anpassung an die neuen gesetzlichen Regelungen vornehmen.

Wie wird der Cookie-Banner DSGVO konform?

Informieren Sie sich, für welche dieser Cookies Sie eine Einwilligung einholen müssen. Überprüfen Sie ebenfalls, wie diese Einwilligung konkret aussehen muss.

Cookies – Wie sieht die Zukunft aus?

Webseitenbetreiber sollten die weitere Entwicklung der EU-Cookie-Richtlinien weiterhin aufmerksam verfolgen. Spätestens mit der e-Privacy-Verordnung wird sich die Rechtslage noch einmal ändern. Es ist noch unklar wie streng diese ausfallen wird.

Zusammenfassung und Praxisempfehlung

  • Cookies dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung eingesetzt werden
  • Nutzer müssen über Art, Funktionsweise sowie Speicherdauer informiert werden
  • Die weitverbreiteten Opt-Out-Banner sind verboten
  • Es dürfen keine vorangekreuzten Checkboxen verwendet werden
  • Nutzer müssen auf die Freiwilligkeit und das Widerrufsrecht hingewiesen werden
  • Bei Verstoß folgen hohe Bußgelder und Abmahnungen
  • Informieren Sie sich bei einer professionellen Stelle

 

Ihr professioneller Cookie-Banner nach aktuellen DSGVO-Richtlinien

Benötigen Sie Hilfe bei diesen Änderungen, dann sind wir gerne für Sie da. Wir überprüfen Ihr aktuelles Cookie Banner Modul/Plugin auf rechtssicherheit, passen dieses ggf. an die neue Richtlinie an oder empfehlen Ihnen alternative Möglichkeiten.

Kontaktieren Sie uns jetzt einfach über Kontaktformular.
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