Im digitalen Zeitalter ist es wichtiger denn je, die rechtlichen Anforderungen für Onlineshops und Webseiten zu verstehen. Die Aussage von Angela Merkel, dass „das Internet für uns alle Neuland“ ist, hat nach wie vor Gültigkeit. Täglich kommen neue Regelungen und Gesetze hinzu, die Unternehmen im eCommerce betreffen.
In Deutschland und in der EU gibt es zahlreiche gesetzliche Vorgaben, die Sie beachten müssen. Dazu gehören:
Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann zu Abmahnungen und rechtlichen Problemen führen. Deshalb ist es entscheidend, sich regelmäßig über aktuelle Änderungen zu informieren.
Obwohl das Internet oft die erste Informationsquelle ist, können Informationen schnell veralten. Artikel über neue Gesetze sind möglicherweise nicht mehr aktuell, was das Risiko von Fehlinterpretationen erhöht. Möchten Sie wirklich mit veraltetem Wissen arbeiten und Gefahr laufen, abgemahnt zu werden?
Wir bieten Ihnen in Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern professionelle Hilfe in allen Fragen rund um die Rechtssicherheit von Onlineshops und Webseiten. Unser Fachanwalt für IT-Recht berät Sie gerne und überprüft Ihren bestehenden Internetauftritt. Dabei zeigt er rechtliche Mängel und Lücken auf und erstellt individuelle Impressen und AGBs, die an die aktuellen gesetzlichen Vorschriften angepasst sind.
Wir machen Ihren Onlineshop und Ihre Webseite 100% rechtssicher und halten Sie über Änderungen der Gesetze auf dem Laufenden. Für weitere Informationen zur Rechtssicherheit oder um ein Angebot zur rechtlichen Überprüfung Ihres Internetauftritts zu erhalten, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.
Barrierefreiheit für Websites und Apps?
Barrierefreiheit ist essenziell, um sicherzustellen, dass Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Bedürfnissen, einschließlich:
… Websites und Apps effektiv nutzen können. Die zentralen Aspekte der Barrierefreiheit umfassen:
Bereiten Sie sich rechtzeitig vor, um die Anforderungen des BFSG zu erfüllen. Nutzen Sie unser attraktives Angebot und sichern Sie sich die Unterstützung für Ihre barrierefreie Website oder App: Jetzt nur 90,-€ statt 180,-€! Handeln Sie jetzt, um rechtzeitig zum Stichtag bereit zu sein!
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wird am 28. Juni 2025 wirksam. Bis zu diesem Stichtag müssen alle Websites und Apps barrierefrei gestaltet sein. Unternehmen, die diesen Anforderungen nicht nachkommen, laufen Gefahr, rechtliche Konsequenzen zu erleben. Laut § 3a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) können lauterkeitsrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden.
Proaktive Maßnahmen für Unternehmen
Es ist von größter Bedeutung, dass Unternehmen und Webentwickler sich frühzeitig auf die gesetzlichen Vorgaben vorbereiten. Hier sind einige Schritte, die Sie unternehmen können:
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1. Datenschutzinformationen
Transparente Information: Stellen Sie eine Datenschutzerklärung bereit, die klar und verständlich erklärt, welche personenbezogenen Daten Sie sammeln, wie diese verwendet werden und welche Rechte die Nutzer haben.
2. Einwilligung
Opt-in Verfahren: Stellen Sie sicher, dass Sie die ausdrückliche Zustimmung der Nutzer einholen, bevor Sie deren personenbezogene Daten erheben. Dies gilt insbesondere für Newsletter-Anmeldungen und die Verwendung von Cookies.
3. Cookies
Cookie-Banner: Implementieren Sie einen Cookie-Banner, der die Nutzer über die Verwendung von Cookies informiert und ihnen die Möglichkeit gibt, ihre Einwilligung zu erteilen oder abzulehnen.
4. Rechte der Betroffenen
Information über Rechte: Informieren Sie die Nutzer über ihre Rechte gemäß der DSGVO, einschließlich des Rechts auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch.
5. Datensicherheit
Technische und organisatorische Maßnahmen: Implementieren Sie angemessene Sicherheitsmaßnahmen, um die personenbezogenen Daten der Nutzer zu schützen. Dazu gehören beispielsweise SSL-Verschlüsselung und sichere Server.
6. Datenverarbeitungsverträge
Auftragsverarbeitung: Wenn Sie Dritte (z.B. Zahlungsdienstleister oder Marketing-Agenturen) mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beauftragen, schließen Sie Verträge zur Auftragsverarbeitung ab.
7. Dokumentation
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten: Führen Sie ein Verzeichnis über alle Verarbeitungstätigkeiten, um die Einhaltung der DSGVO nachweisen zu können.
8. Datenschutz-Folgenabschätzung
Risikobewertung: Führen Sie gegebenenfalls eine Datenschutz-Folgenabschätzung durch, wenn Ihre Datenverarbeitung ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen darstellen könnte.
9. Meldung von Datenschutzverletzungen
Verfahren zur Meldung: Etablieren Sie ein Verfahren zur schnellen Meldung von Datenschutzverletzungen an die zuständigen Aufsichtsbehörden und betroffenen Personen.
10. Schulung und Sensibilisierung
Mitarbeiterschulung: Schulen Sie Ihre Mitarbeiter im Umgang mit personenbezogenen Daten und den Anforderungen der DSGVO.
Professionelle Unterstützung Wenn Sie unsicher sind oder eine umfassende rechtliche Überprüfung Ihres Webshops wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unser Fachanwalt für IT-Recht hilft Ihnen, rechtliche Mängel zu identifizieren und Lösungen zu finden. Lassen Sie Ihren Webshop von uns auf Rechtssicherheit prüfen und sorgen Sie für einen sicheren Auftritt im Internet!
Im Internet ist alles erlaubt, was auch im analogen Leben erlaubt ist.
Dies umfasst insbesondere:
Lasst uns darauf achten, dass wir nur „saubere“ und gesetzlich erlaubte Inhalte teilen und anbieten. Indem wir dies tun, tragen wir aktiv dazu bei, eine vertrauensvolle und sichere digitale Umgebung zu schaffen, in der alle Ihre Besucher geistigen Frieden, körperliche und seelische Gesundheit sowie inneres Glück erleben!
Als erfahrener Partner für digitale Lösungen und mit unserer ganzheitlichen Expertise helfen wir Ihnen, Ihre Online-Präsenz zu stärken, Ihre Sichtbarkeit in Suchmaschinen zu erhöhen und Ihre Conversion-Raten zu verbessern. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in der digitalen Transformation.
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